Titelbild: IV-Beitrag an Hörgeräte im Erwerbsalter, Pauschalen und Antrag
Kosten & Versicherung

IV-Beitrag an Hörgeräte: Was zahlt die IV im Erwerbsalter?

Wie viel zahlt die IV an Hörgeräte und wer hat Anspruch? Pauschalbeträge, Voraussetzungen, der Antrag und der Übergang zur AHV, mit den offiziellen Zahlen 2026.

Wer im Erwerbsalter ein Hörgerät braucht, profitiert von der Invalidenversicherung (IV). Die kurze Antwort auf die häufigste Frage: Die IV zahlt einen festen Pauschalbetrag von CHF 840 für ein Hörgerät und CHF 1’650 für zwei Geräte, unabhängig vom tatsächlichen Preis. Voraussetzung sind ein Wohnsitz in der Schweiz, ein noch nicht erreichtes Rentenalter und ein ärztlich bestätigter Hörverlust von mindestens 20 Prozent. Dieser Ratgeber erklärt Beträge, Bedingungen und Antrag.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die IV-Pauschale beträgt CHF 840 für ein und CHF 1’650 für zwei Hörgeräte.
  • Anspruch im Erwerbsalter bei einem Gesamthörverlust ab 20 %.
  • Der Beitrag kann höchstens alle sechs Jahre bezogen werden.
  • Pflicht ist die Expertise eines anerkannten HNO-Facharztes; der Antrag läuft über die IV-Stelle des Wohnkantons.

Hinweis zur Aktualität: Die genannten Beträge entsprechen dem offiziellen Merkblatt 4.08 der Informationsstelle AHV/IV (Bundesamt für Sozialversicherungen). Sozialversicherungs-Ansätze können angepasst werden. Prüfen Sie die aktuellen Werte vor der Anschaffung auf ahv-iv.ch oder bei Ihrer IV-Stelle.

Wie viel zahlt die IV an ein Hörgerät?

Die IV richtet eine feste Pauschale aus: CHF 840 für ein Hörgerät und CHF 1’650 für zwei Hörgeräte. Wie bei der AHV ist der Betrag unabhängig von den effektiven Kosten. Liegt der Gerätepreis über der Pauschale, tragen Sie den Mehrbetrag selbst.

Die IV-Beträge liegen höher als die der AHV. Der Grund: Im Erwerbsalter soll ein gutes Hören die Arbeitsfähigkeit sichern, deshalb ist die Unterstützung grosszügiger und greift schon bei geringerem Hörverlust.

Wer hat Anspruch auf den IV-Beitrag?

Anspruch besteht, wenn Sie in der Schweiz wohnen, das Rentenalter noch nicht erreicht haben und ein anerkannter HNO-Facharzt einen Gesamthörverlust beider Ohren von mindestens 20 Prozent feststellt. Zusätzlich muss das Hörgerät eine deutlich bessere Verständigung mit der Umwelt ermöglichen. Auf dieser Grundlage entscheidet die IV-Stelle über den Beitrag.

Ein häufiges Missverständnis: Man muss keine IV-Rente beziehen, um den Hörgeräte-Beitrag zu erhalten. Es handelt sich um eine Hilfsmittel-Leistung der IV, die unabhängig von einer Rente gewährt wird.

IV oder AHV: Welcher Beitrag gilt für mich?

Massgebend ist allein das Alter. Bis zum Rentenalter ist die IV zuständig, danach die AHV. Die Unterschiede im Überblick:

IV (Erwerbsalter)AHV (Rentenalter)
Ein GerätCHF 840CHF 630
Zwei GeräteCHF 1’650CHF 1’237.50
Hörverlust nötigab 20 %ab 35 %
Erneuerung frühestensalle 6 Jahrealle 5 Jahre

Wer kurz vor der Pensionierung steht, sollte das im Hinterkopf behalten: Eine Versorgung über die IV sichert nicht nur den höheren Beitrag, sondern auch den Besitzstand für die Zeit nach der Pensionierung. Mehr zum Beitrag im Rentenalter im Beitrag AHV-Beitrag an Hörgeräte.

Der Antrag Schritt für Schritt

  1. HNO-Facharzt aufsuchen. Die Expertise eines von der IV anerkannten HNO-Facharztes ist bei der Erstversorgung Pflicht. Erkundigen Sie sich bei der IV-Stelle, welche Fachärzte anerkannt sind.
  2. Hörakustiker und Gerät wählen. Sie haben freie Wahl, solange das Gerät auf der Zulassungsliste des Bundesamts für Sozialversicherungen steht. Was eine gute Beratung ausmacht, lesen Sie unter Der erste Termin beim Hörakustiker.
  3. Anmeldung einreichen. Reichen Sie das Anmeldeformular für Hilfsmittel der IV bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons ein. Ihr Akustiker hilft in der Regel beim Ausfüllen.
  4. Pauschale beziehen. Nach dem Kauf reichen Sie das Rechnungsformular mit der Kopie der Händlerrechnung ein.

Was bleibt als Eigenanteil?

Weil die Pauschale fix ist, bestimmt Ihre Gerätewahl den Eigenanteil. Ein Rechenbeispiel für zwei Geräte:

Betrag
Gerätepreis (2 × CHF 3’000)CHF 6’000
− IV-Pauschale (zwei Geräte)− CHF 1’650
EigenanteilCHF 4’350

Eine Krankenkassen-Zusatzversicherung kann den Restbetrag weiter verkleinern, wenn ihr Tarif Hilfsmittel abdeckt; siehe Hörgeräte und Zusatzversicherung. Einen Überblick über alle Preisklassen gibt der Beitrag Was kosten Hörgeräte in der Schweiz?.

Fazit

Die IV unterstützt Hörgeräte im Erwerbsalter mit einer festen Pauschale von CHF 840 (ein Gerät) oder CHF 1’650 (zwei Geräte), alle sechs Jahre und schon ab 20 Prozent Hörverlust. Der erste Schritt ist immer die Expertise des HNO-Facharztes, danach läuft der Antrag über die IV-Stelle. Wer kurz vor der Pensionierung steht, profitiert doppelt: vom höheren Beitrag und vom Besitzstand für die Zeit als Rentnerin oder Rentner.

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